Inhalt der Aus- und Weiterbildungsrichtlinien des MIP


Allgemeine Aus- und Weiterbildungsrichtlinien

Kooperationspartner des MIP gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 1 der PsychTh-APrV (1200 Stunden)

Kooperationspartner des MIP gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 1 der PsychTh-APrV (600 Stunden)

 

Ausbildungscurricula für Psychologische Psychotherapeuten 

- Ausbildungs- und Prüfungsordnung

- Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten, Richtung tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie 

- Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten, Richtung an psychoanalytisch begründete Verfahren - Psychoanalyse und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ("verklammerte Ausbildung")

 

Ärztliche Weiterbildungsgänge

- Weiterbildungsordnung Sachsen-Anhalt – „Psychotherapie - fachgebunden“

- Richtlinien zur Weiterbildungsordnung Sachsen-Anhalt – „Psychotherapie - fachgebunden“

- Empfehlungen zum Ablauf beim Erwerb der Inhalte der Zusatzbezeichnung  „Psychotherapie - fachgebunden“

- Anerkannte Zweitverfahren

- Festlegungen für die Zulassung zum praktischen  Teil der Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung „Psychotherapie - fachgebunden“

- Weiterbildungsordnung Sachsen-Anhalt – „Psychoanalyse“

- Richtlinien zur Weiterbildungsordnung Sachsen-Anhalt - „Psychoanalyse“

- Weiterbildungs- und Prüfungsordnung des MIP zur vertieften Ausbildung für ärztliche Psychotherapeuten in psychoanalytisch begründeten Verfahren (Bereichsbezeichnung „Psychoanalyse“)